Satzung
des Versorgungswerks des Schornsteinfegerhandwerks e.V.
beschlossen durch die Gründungsversammlung des Versorgungswerks des Schornsteinfegerhandwerks e. V. am 11.07.2012 in München geändert durch die außerordentliche Mitgliederversammlung am 15. November 2012 in Hamburg
§ 1
Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen „Versorgungswerk des Schornsteinfegerhandwerks e. V.“
2. Er hat seinen Sitz in Sankt Augustin und ist in das Vereinsregister einzutragen.
3. Der Verein erstreckt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit dem Datum der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister.
§ 2
Zweck
1. Das Versorgungswerk ist eine soziale Gemeinschaftseinrichtung des Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV)-.
2. Es ist eine Einrichtung für den Abschluss privater und betrieblicher Altersvorsorgeversicherungen sowie weiterer Personen- und Sachversicherungen für die Mitglieder des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks -Zentralinnungsverband (ZIV)- und deren Mitarbeiter und Familienangehörigen. Hierzu werden mit berufsnahestehenden Versicherungen Kollektiv- und Rahmenvereinbarungen abgeschlossen.
3. Der Verein hat weiter folgende Aufgaben:
a) Förderung der sozialen Interessen seiner Mitglieder
b) Förderung der Ausbildung des handwerklichen Berufsnachwuchses
c) soweit es sich um seine Aufgabengebiete handelt den Standpunkt des Vereins in allen öffentlichen Medien und Vortragsveranstaltungen gegenüber der Öffentlichkeit zu vertreten und hierzu geeignete Werbemaßnahmen durchzuführen.
4. Ein wirtschaftlicher, auf Gewinn ausgerichteter Geschäftsbetrieb ist ausgeschlossen.
(... zum Einsehen der vollständigen Satzung können Sie diese nachfolgend als pdf-Dokument herunterladen.)