Ohne ein branchenspezifisches Absicherungskonzept gefährden Sie die Existenz Ihres Unternehmens.
Ob durch Schadensersatzansprüche Ihrer Kunden, Fehlverhalten Ihrer Mitarbeiter oder Schäden an der Betriebseinrichtung - die Folgen können im Extremfall die Existenz Ihres Unternehmens in Frage stellen.
Daher empfehlen wir Ihnen eine umfassende Analyse Ihrer Risikosituation. Der Beratungsservice Ihres Versorgungswerkes umfasst:
Erfassung aller unternehmensspezifischen Haftungsrisiken
Abgleich mit brachenspezifischen Prüflisten
Bestandsaufnahme der betrieblichen Sachwerte
Erstellung eines branchenspezifischen Absicherungskonzepts
Kostenfreie Wertermittlung für das Unternehmensgebäude
(Mai 2020) Die aktuell verordneten, flächendeckenden Betriebsschließungen stellen ganze Branchen vor wirtschaftliche Herausforderungen. In Sachen Versicherungsschutz herrscht in diesem Zusammenhang verbreitet Unklarheit darüber, dass Betriebsschließungs- und Betriebsunterbrechungsversicherung zwei verschiedene Paar Schuhe sind.
Im Rahmen der Betriebsschließungsversicherung (BSV) leistet die SIGNAL IDUNA Gruppe grundsätzlich auch bei der Schließung von Betrieben infolge des Corona-Virus, wenn diese aufgrund einzelner, individueller behördlicher Anordnungen geschlossen werden. Mehrere tausend Betriebe haben eine solche Betriebsschließungsversicherung bei der SIGNAL IDUNA abgeschlossen. Hier prüft die Gruppe die Deckung für jeden Einzelfall. Bei Allgemeinverfügungen orientiert sich die SIGNAL IDUNA an der Logik des Modells, das dem aktuellen Vorschlag von Bayerischem Wirtschaftsministerium, Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern, Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. und einzelnen Versicherern zugrunde liegt. Dies überträgt die Gruppe bundesweit auf alle Branchen. Auch hier wird jeder Einzelfall geprüft.
Im Gegensatz zur BSV leistet die deutlich häufiger abgeschlossene Betriebsunterbrechungsversicherung (BUV) im Falle eines Schadens durch beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder anderer Elementarereignisse. Sie schützt das Unternehmen, wenn ein Ertragsausfall infolge Betriebsunterbrechung durch die vorgenannten Gefahren eintritt. Dazu gehört, dass der Unternehmer Löhne, Gehälter, Mieten, Leasinggebühren und fortlaufende Pauschalen für Telekommunikation und Strom weiterzahlen kann. Nicht zuletzt sollte auch der entgangene Gewinn des Unternehmers abgedeckt sein. Die BUV leistet dagegen nie bei Schließung des Betriebes aufgrund von Corona oder anderer Erkrankungen. Diese Leistungen gehören nicht zum Deckungsumfang dieser Versicherungsart.
Kontakt
Versorgungswerk der im Bezirk der Kreishandwerkerschaft Halle-Saalekreis zusammengeschlossenen Innungen e.V.
Straße der Handwerker 206132 HalleTel.: 0345/131570Fax: 0345/1315721
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