Die LBT-Betriebsrente
Die Grundlage für eine gemeinsame Zukunft.
Die LBT-Überstundenrente
Die LBT-Mitarbeiterrente mit Zuschuss
Doch nicht nur die Mitarbeiterin und der Mitarbeiter spart bei den Sozialabgaben. Auch der Arbeitgeber spart auf den Entgeltumwandlungsbetrag ca. 20 % seines Anteils an den Sozialversicherungsbeiträgen. Einen Teil davon müssen Sie als Arbeitgeberzuschuss weitergeben. Ca. 5 % Ersparnis verbleiben im Unternehmen.
Die LBT-Arbeitgeberrente mit doppelter Förderung
Zusätzlich sind die Beiträge als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Nutzen Sie die Vorteile der neuen Geringverdienerförderung! Das zahlt sich doppelt aus.
Die Geringverdienerförderung erhalten Arbeitgeber, die für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Einkommen bis zu 2.575 Euro monatlich einen zusätzlichen Beitrag zwischen 240 und 960 Euro jährlich für eine Betriebsrente zahlen. Arbeitgeber erhalten dann 30 % des gezahlten Beitrages vom Finanzamt zurück.
Zusammen mit der Förderung über den Betriebsausgabenabzug werden Sie doppelt belohnt.
LBT-Betriebsrente – Davon profitieren Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
- Effektive Lösung zur Umwandlung von Überstunden
- Steuer- und sozialversicherungsfreie Beitragszahlung
- Besondere Konditionen über den Kollektivvertrag mit dem Versorgungswerk LandBauTechnik e. V.
- Attraktive Betriebsrente
- Bei Ausscheiden vor Unverfallbarkeit, Rückzahlung an das Unternehmen möglich
- Interessante Alternative auch für Not- und Bereitschaftsdienste
- Geringer Verwaltungsaufwand durch digitale Lösungen
- Attraktiver Arbeitgeberzuschuss (kostenneutral durch Sozialversicherungsersparnis)
- Flexible Gestaltung und Beitragszahlung