Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung: Als Arbeitgeber mit Zusatzleistungen punkten
Immer mehr Unternehmen überlegen sich Strategien, um Fachkräfte zu binden. Nicht nur eine
leistungsgerechte Bezahlung ist selbstverständlich. Zunehmend beurteilen Bewerberinnen und Bewerber
einen Arbeitgeber anhand der von ihm angebotenen betrieblichen Zusatzleistungen.
Mit der betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung unterbreitet unser langjähriger Partner, die SIGNAL
IDUNA Versicherungsgruppe, vor allem kleinen und mittleren Betrieben ein besonderes Angebot. Der
Arbeitgeber erhält ein starkes Instrument, um seine Beschäftigten an den Betrieb zu binden, sie zu
motivieren und somit letztlich Ausfallzeiten zu senken.
Zudem ergänzt die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
Dieser greift erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent infolge von Arbeits- und
Wegeunfällen. Die meisten Unfälle allerdings passieren in der Freizeit: Hier greift der gesetzliche
Schutzschirm nicht. Die private Unfallversicherung hingegen erbringt ihre Leistungen ab einem
Invaliditätsgrad von einem Prozent und schützt auch in der Freizeit – rund um die Uhr und weltweit.
Das Tarifwerk von SIGNAL IDUNA umfasst als wichtigen Bestandteil ein professionelles Reha-Management.
Dieses stellt nach einem schweren Unfall ab dem Tag der Unfallmeldung eine individuelle und
zielgerichtete Rehabilitation sicher. Neben der Kostenübernahme bietet das Reha-Management umfangreiche
Beratungs- und Unterstützungsleistungen. So informieren die Spezialisten beispielsweise über Therapie-
und Behandlungsmaßnahmen und helfen dabei, die geeigneten Maßnahmen zu vermitteln. Der Versicherte und
seine Angehörigen können sich darauf verlassen, dass ihnen rund um die Uhr medizinisch ausgebildete
Fachkräfte zur Seite stehen. Aufgrund der Kooperation mit dem Dachverband der gesetzlichen
Unfallversicherung stehen diesem zudem die spezialisierten Kliniken der Berufsgenossenschaften offen, so
dass rundum optimale Betreuung gewährleistet ist.
Ab drei versicherten Personen, zu denen auch der Arbeitgeber selbst gehören kann, ist es möglich, die
betriebliche Gruppen-Unfallversicherung abzuschließen. Je höher die Zahl der Versicherten, desto
günstiger wird der Beitrag. Der Betrieb kann den Beitrag in vielen Fällen steuerlich geltend machen.
Zudem ergänzt die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
Dieser greift erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent infolge von Arbeits- und
Wegeunfällen. Die meisten Unfälle allerdings passieren in der Freizeit: Hier greift der gesetzliche
Schutzschirm nicht. Die private Unfallversicherung hingegen erbringt ihre Leistungen ab einem
Invaliditätsgrad von einem Prozent und schützt auch in der Freizeit – rund um die Uhr und weltweit.